>
bildneu2.png


Liegenschaftsbewertung

…was ist ihre Liegenschaft wirklich wert……………………..

  • Verkehrswertermittlung
    • Der Verkehrswert ist in § 2 Abs. 2 LBG wie folgt definiert:

      Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

  • Auftragszweck für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind
    • Kauf oder Verkauf  einer Immobilie
    • Zwangsversteigerungen
    • Erbschaft / Schenkung / Erbauseinandersetzung
    • Betriebsaufgabe / Betriebsentnahme / Betriebsübertragung
    • Scheidung / Vermögensauseinandersetzung  

 

Bewertungen werden durchgeführt für

  • Wohnhäuser
  • Unbebaute Grundstücke
  • Gewerbliche Liegenschaften